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US-Präsident Donald Trump unterzeichnet wegweisende Krypto-Verordnung: Wichtige Erkenntnisse

Kette

Die Anordnung verbietet digitale Zentralbankwährungen (CBDCs) unter Berufung auf Risiken für Datenschutz und Souveränität und weist Bundesbehörden an, alle CBDC-bezogenen Projekte einzustellen.

Soumen Datta

24. Januar 2025

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Am 23. Januar 2025 wird Präsident Donald Trump unterzeichnet eine Durchführungsverordnung, die darauf abzielt, die Führungsrolle Amerikas im Bereich digitaler Vermögenswerte, insbesondere der Blockchain-Technologie, auszubauen. 

 

Dieser Erlass, der sich auf die Gestaltung der Zukunft digitaler Vermögenswerte wie Kryptowährungen konzentriert, geht mit einem starken Bekenntnis zu regulatorischer Klarheit, finanzieller Unabhängigkeit und dem Schutz der Privatsphäre einher. 

 

Lassen Sie uns die Hauptkomponenten aufschlüsseln:

Verbot digitaler Zentralbankwährungen (CBDCs)

Einer der bemerkenswertesten Aspekte der Executive Order ist ihre entschiedene Haltung gegenüber digitalen Zentralbankwährungen (CBDCs). Die Verordnung verbietet ausdrücklich jegliche Maßnahmen der Bundesregierung zur Schaffung oder Förderung einer CBDC in den Vereinigten Staaten. 

 

CBDCs, digitale Währungen, die direkt von Zentralbanken ausgegeben werden, geben vielen Anlass zur Sorge, da sie möglicherweise die Privatsphäre des Einzelnen und die nationale Souveränität verletzen.

 

Die Anordnung definiert CBDCs als „eine Form von digitalem Geld oder Geldwert, der in der nationalen Rechnungseinheit denominiert ist und eine direkte Verbindlichkeit der Zentralbank darstellt“. Daher fordert die Anordnung die Bundesbehörden auf, alle laufenden CBDC-Projekte oder -Initiativen zu stoppen und so die USA vor den wahrgenommenen Risiken im Zusammenhang mit CBDCs zu schützen.

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Schaffung eines bundesweiten Regulierungsrahmens für digitale Vermögenswerte

Die oberster Befehl ebnet zudem den Weg für die Schaffung eines bundesstaatlichen Regulierungsrahmens für digitale Vermögenswerte. Dazu gehören Stablecoins und andere Blockchain-Technologien. 

 

Ein zentraler Bestandteil dieser Initiative ist die Bildung einer präsidialen Arbeitsgruppe, die die allgemeine Marktstruktur, den Verbraucherschutz und das Risikomanagement im Bereich digitaler Vermögenswerte bewerten soll. Die Arbeitsgruppe wird auch die Schaffung eines nationalen Vorrats an digitalen Vermögenswerten prüfen.

 

Dieser Vorrat an digitalen Vermögenswerten wird hauptsächlich aus von den Bundesbehörden beschlagnahmten Kryptowährungen bestehen, darunter auch Bitcoin. Die US-Regierung hält derzeit über 198,000 Bitcoin im Wert von rund 20.1 Milliarden US-Dollar, die möglicherweise Teil dieses nationalen Vorrats sein könnten. Dieser Schritt steht im Einklang mit Trumps früherem Versprechen, eine strategische Bitcoin-Reserve anzulegen, um die finanzielle Unabhängigkeit des Landes zu sichern und gleichzeitig die Rolle digitaler Vermögenswerte in der Wirtschaft zu stärken.

 

Darüber hinaus betont die Anordnung, dass die USA an ihrem Engagement für offene öffentliche Netzwerke festhalten und sicherstellen werden, dass die Blockchain-Technologie und digitale Vermögenswerte ohne ungerechte Zensur florieren können.

Neubewertung bestehender Vorschriften für digitale Vermögenswerte

Zusätzlich zu dem neuen Rahmenwerk schreibt die Durchführungsverordnung den Bundesbehörden auch vor, ihre aktuellen Vorschriften zu digitalen Vermögenswerten zu überdenken. 

 

Die Behörden sind verpflichtet, innerhalb von 60 Tagen Aktualisierungen bestehender Vorschriften vorzuschlagen. Dieser Schritt ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die digitale Wirtschaft der USA mit dem technologischen Fortschritt Schritt hält und gleichzeitig die Rechtsklarheit gewahrt bleibt.

Strategische Bitcoin-Reserve: Für manche eine Enttäuschung?

Zwar bringt die Durchführungsverordnung mehrere wichtige Maßnahmen mit sich, doch bleibt sie hinter der mit Spannung erwarteten „strategischen nationalen Bitcoin-Reserve“ zurück, auf die viele in der Krypto-Community gehofft hatten. 

 

In der Anordnung wird die Schaffung eines Vorrats an digitalen Vermögenswerten erwähnt, Bitcoin wird jedoch nicht ausdrücklich erwähnt. Dies hat bei Bitcoin-Befürwortern für Enttäuschung gesorgt, da sie argumentieren, dass nur Bitcoin in eine solche Reserve aufgenommen werden sollte.

 

„Bitcoin-Maxis haben WIRKLICH Probleme mit der Sprache der ‚digitalen Vermögenswerte‘“, so Travis Kling, CIO von Ikigai Asset Management. schrieb auf X.

 

Kritiker der Durchführungsverordnung befürchten, dass der Begriff „digitale Vermögenswerte“ dazu führen könnte, dass verschiedene Kryptowährungen einbezogen werden, wodurch der Fokus auf Bitcoin verwässert würde. Befürworter der Verordnung glauben jedoch, dass eine nationale Bitcoin-Reserve, die durch die beschlagnahmten Bitcoins der Bundesregierung gedeckt ist, die Position des Landes im globalen Finanzsystem deutlich stärken könnte.

Haftungsausschluss

Haftungsausschluss: Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten von BSCN wider. Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Bildungs- und Unterhaltungszwecken und stellen keine Anlageberatung oder Beratung jeglicher Art dar. BSCN übernimmt keine Verantwortung für Anlageentscheidungen, die auf den in diesem Artikel enthaltenen Informationen basieren. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Artikel geändert werden sollte, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das BSCN-Team. [E-Mail geschützt] .

Autorin

Soumen Datta

Soumen ist seit 2020 Kryptoforscher und hat einen Master-Abschluss in Physik. Seine Schriften und Forschungsergebnisse wurden in Publikationen wie CryptoSlate und DailyCoin sowie BSCN veröffentlicht. Seine Schwerpunkte liegen auf Bitcoin, DeFi und vielversprechenden Altcoins wie Ethereum, Solana, XRP und Chainlink. Er kombiniert analytische Tiefe mit journalistischer Klarheit, um sowohl Einsteigern als auch erfahrenen Krypto-Lesern Einblicke zu bieten.

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